Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Sprachkurse (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sprachspielerei, Abtwil AG und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages für Sprachkurse. Es gilt die auf der Sprachspielerei, Abtwil AG Homepage publizierte Fassung.


A - Allgemein

  1. Zwischen dem Kunden und Sprachspielerei, Abtwil AG (nachstehend Sprachspielerei genannt) wird durch die Anmeldung, die Unterzeichnung einer Kursvereinbarung oder durch den Besuch eines Kurses ein Vertrag abgeschlossen.
  2. Kursinhalte und Kursziele werden durch die von Sprachspielerei verwendeten Lehrmaterialien, oder durch Absprache zwischen Kunden und Sprachspielerei festgelegt. Die Sprachspielerei Lehrmaterialien orientieren sich an den europaweit gültigen Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
  3. Eine Lektion dauert 60 Minuten.
  4. Die Mindestdauer eines Kurses ist 12 Wochen.
  5. Bei Kursabsage, die weniger als 5 Arbeitstage vor Kursbeginn durch den Kunden erfolgt, ohne einen gleichwertigen Ersatzteilnehmer zu stellen, verrechnet Sprachspielerei eine Annullierungsgebühr von CHF 300.00. In Rechnung gestellte Leistungen sind bis zum Kursbeginn oder innert 10 Tagen zu bezahlen.
  6. Sprachspielerei haftet nicht für Schäden, die der Kunde während eines Kurses erleidet, oder die ein Kunde während eines Kurses verursacht. Die Sprachspielerei hat jederzeit das Recht, Teilnehmende, die den Unterricht stören, ohne Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Kursgelder vom Unterricht zu weisen.


B - Gruppenkurse

  1. Teilnehmerzahl: Die Durchführung eines Gruppenkurses findet bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 3 Personen statt. Gruppenkurse können bei zu geringerer Teilnehmerzahl aufgelöst oder zusammengelegt werden. Ist keine Gruppenlösung und auch keine Umwandlung in Privatunterricht möglich, wird das Restguthaben innert 30 Tagen zurückbezahlt.
  2. Stundenplan: Gruppenkurse finden regelmässig zu festgesetzten Zeiten an festgelegten Tagen statt. Änderungen können in Absprache zwischen den Teilnehmenden und Sprachspielerei vorgenommen werden.
  3. Versäumte Lektionen (Nichtteilnahme, Absenzen, Unterbruch, Austritt): Es besteht kein Anspruch auf Ersatz versäumter Lektionen bei einer Nichtteilnahme, bei Absenzen, bei einem Unterbruch oder bei Austritt aus laufenden Gruppen.
  4. Kündigung: Ein Gruppenkurs kann nicht gekündigt werden.


C - Privatkurse

  1. Stundenplan: Termine von Privatkursen werden in Absprache zwischen dem Kunden und Sprachspielerei festgesetzt. Absagen von vereinbarten Terminen müssen bis 24 Stunden vorher per Telefon oder via E-Mail Sprachspielerei gemeldet werden. Zu spät abgesagte Lektionen werden zu 100% in Rechnung gestellt.
  2. Kündigung: Die Kündigung eines laufenden Kurses ist möglich. Ein Privatkurs kann jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nach dem Eingang der schriftlichen Kündigung bei Sprachspielerei per Brief oder E-Mail. Nach Eingang der Kündigung erhält der Kunden eine Bestätigung und Auskunft über ein allfälliges Guthaben. Die Rückzahlung eines Guthabens, unter Abzug einer Annullierungsgebühr von CHF 300.00, erfolgt innert 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung. Der Kunde ist berechtigt, den Wert bezahlter und nicht bezogener Leistungen an einen späteren Kurs anrechnen zu lassen oder auf Dritte zu übertragen. Eine Annullierungsgebühr entfällt in diesem Fall. Guthaben verfallen 6 Monate nach Kursbeginn.


D – Firmenkurse

  1. Es gelten die Bedingungen „A - Allgemein“ und „C - Privatkurse“, jedoch nicht die Bedingungen für „Gruppenkurse“. Vorbehalten sind allfällige separate Bedingungen gemäss Offerte und/oder spezielle Vereinbarungen.


E - Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Die Sprachspielerei behält sich das Recht vor, Kursprogramm, Preise und AGB ohne Ankündigung jederzeit zu ändern. Es gelten jeweils die auf der Website deklarierten Preise und AGB: www.sprachspielerei.ch
  2. Erfüllungsort für alle Pflichten aus einer Kursvereinbarung und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Abtwil AG. Jeder mit Sprachspielerei abgeschlossene Vertrag untersteht schweizerischem Recht, insbesondere Artikel 394ff (Auftrag) OR.


Abtwil AG, August 2019